Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
4K-Filmproduktion – Helmuth Weers
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Rangfolge
Diese AGB gelten für Verträge über Filmproduktion, Kamera, Regie, Schnitt, Postproduktion, Drohnenaufnahmen, Medienproduktion und KI-gestützte Leistungen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstiger Textform haben Vorrang vor diesen AGB.
Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende verbraucherschützende Vorschriften nicht entgegenstehen. Erforderliche Verbraucherinformationen, insbesondere zum Widerrufsrecht, werden bei Bedarf gesondert erteilt.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt in der Regel durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine entsprechend eindeutige Vereinbarung in Textform zustande.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, Änderungen des Konzepts oder nachträgliche Erweiterungen des Produktionsumfangs können gesondert berechnet werden.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Produktion notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Freigaben, Drehgenehmigungen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Vom Kunden bereitgestellte Texte, Musik, Bilder, Logos, Marken, Aufnahmen und sonstige Inhalte dürfen vom Kunden für den vereinbarten Zweck verwendet werden; erforderliche Rechte und Freigaben sind vom Kunden sicherzustellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Termine angemessen und können zusätzlichen Aufwand verursachen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern im Angebot kein anderer Zahlungsplan vereinbart ist, können bei umfangreicheren Produktionen angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
Reise-, Übernachtungs-, Fremd-, Lizenz- und sonstige projektbezogene Kosten werden nur berechnet, soweit sie vereinbart, erforderlich oder vom Kunden freigegeben wurden.
6. Termine, Wetter und Produktionsbedingungen
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich vereinbart werden. Außendrehs, Drohnenflüge und vergleichbare Produktionen können insbesondere wegen Wetter, Sicherheitsanforderungen, behördlichen Vorgaben, Flugbeschränkungen oder höherer Gewalt verschoben werden. Die Parteien stimmen in diesem Fall nach Möglichkeit einen Ersatztermin ab.
7. Korrekturen und Änderungswünsche
Soweit das Angebot keine andere Regelung enthält, sind zwei gebündelte Korrekturrunden für die vereinbarte Postproduktion enthalten. Korrekturen sind Änderungen innerhalb des vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs. Konzeptwechsel, neue Fassungen, zusätzliche Formate oder nachträglich gewünschte Leistungen gelten als Zusatzaufwand.
8. Abnahme
Soweit die Leistung einer Abnahme zugänglich ist, kann der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Regelungen des § 640 BGB bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt eine Abnahmefiktion nur ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der erforderliche Hinweis in Textform erfolgt.
9. Stornierung und Kündigung
Für Stornierungen und Kündigungen gelten die gesetzlichen Regelungen sowie gegebenenfalls im individuellen Angebot vereinbarte Ausfallregelungen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare, projektbezogene Fremdkosten sind zu vergüten bzw. zu erstatten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Werden im Angebot pauschale Ausfallkosten vereinbart, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer bleibt Urheber der von ihm geschaffenen urheberrechtlich geschützten Leistungen. Der Kunde erhält die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, werden nur diejenigen Rechte eingeräumt, die für den erkennbaren Vertragszweck erforderlich sind.
Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen – soweit nichts anderes vereinbart ist – mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
11. Rohmaterial und offene Projektdateien
Die Herausgabe von Rohmaterial, Kameraoriginalen, offenen Schnittprojekten, Grafiken mit Ebenen, KI-Workflows oder sonstigen Arbeits- und Projektdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nutzungsrechte an Bestandteilen Dritter richten sich zusätzlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
12. Musik, Stockmaterial und Leistungen Dritter
Für Musik, Stockmaterial, Sprecher, Darsteller, Locations, Schriften, Software, KI-Dienste und sonstige Leistungen Dritter können besondere Lizenzbedingungen gelten. Soweit solche Leistungen Bestandteil des Projekts sind, gelten die hierfür vereinbarten oder vom jeweiligen Rechtegeber vorgegebenen Nutzungsbedingungen.
13. KI-gestützte Leistungen
Zur Konzeption, Erstellung oder Bearbeitung können nach Absprache KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden. Aufgrund der technischen Funktionsweise können Ergebnisse variieren; eine identische Reproduzierbarkeit wird nicht geschuldet. Bei KI-generierten Bestandteilen kann die urheberrechtliche Schutzfähigkeit oder Exklusivität im Einzelfall eingeschränkt sein.
Vertrauliche oder personenbezogene Kundendaten werden nicht ohne geeignete Grundlage bzw. erforderliche Abstimmung in externe KI-Dienste eingegeben.
14. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen stehen unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden luftverkehrsrechtlichen, örtlichen und sicherheitsbezogenen Vorgaben. Soweit Genehmigungen, Grundstückszustimmungen oder besondere Freigaben erforderlich sind, wird im Angebot festgelegt, wer diese beschafft.
15. Datenarchivierung
Eine dauerhafte Archivierung von Roh- und Projektdaten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Nach Projektabschluss kann der Auftragnehmer Daten nach angemessener Zeit löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderweitigen Vereinbarungen entgegenstehen.
16. Referenznutzung
Nach öffentlicher Veröffentlichung eines Projekts darf der Auftragnehmer das Projekt in angemessenem Umfang als Arbeitsreferenz auf der eigenen Website, in Showreels und in eigenen Präsentationen zeigen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen und im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Ein begründeter Widerspruch des Kunden in Textform wird berücksichtigt.
17. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Einzelheiten zur Website finden sich in der Datenschutzerklärung. Projektbezogene Datenschutzregelungen können zusätzlich Bestandteil des jeweiligen Auftrags sein.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im konkreten Einzelfall besteht.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss solcher Kollisionsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Moers Gerichtsstand.
21. Schlussbestimmung
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
